‚Dos & Don’ts beim Social Media Marketing‘ – GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Juli

Am 4. Juli gibt RA Guido Hettinger (Kanzlei Brehm & v. Moers) einen Überblick über die medien- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Social Media Marketing.

Frankfurt am Main, 27. Juni. 2013 – Ob Facebook, Twitter oder andere Plattformen: Social Media haben längst ihren festen Platz in Werbung und Marketing gefunden. Wer diese Kommunikationskanäle zur Bewerbung seines Produktes oder seiner Dienstleistung nutzen möchte, sollte sich jedoch zuvor mit den juristischen Rahmenbedingungen vertraut machen. Für einen rechtssicheren Einsatz von Social Media als Marketingtool gilt es außerdem, die Vorgaben der jeweiligen Portalbetreiber zu berücksichtigen. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 4. Juli gibt RA Guido Hettinger einen Überblick über die beim Social Media Marketing relevanten Gesetzestexte und zeigt außerdem typische Fallstricke auf.

Für Werbungtreibende in Deutschland kommen beim Social Media Marketing neben dem Datenschutz- und dem Telemediengesetz insbesondere das Urheber-, das Äußerungs-, das Marken- und das Wettbewerbsrecht zum tragen. Während man einigen Auflagen, beispielsweise der Impressumspflicht, vergleichsweise einfach nachkommen kann, gestaltet sich bereits der rechtssichere Umgang mit Werken Dritter schwieriger: Bei der Verwendung von Bildern, Texten oder Videos muss in Deutschland das Urheberrecht berücksichtigt werden. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten heikel sind hingegen die Verwendung von Like-Buttons, Nutzertracking und Social Media Monitoring. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, beispielsweise unzulässige Veranlassungswerbung durch so genannte Social Ambassadors, verdecktes Guerilla Marketing oder irreführende Werbung, können zu Abmahnungen oder gar Schadensersatzforderungen durch Wettbewerber führen.

„Die Rechtslage gestaltet sich also sehr komplex. Sie ist deshalb für den Laien kaum überschaubar“, sagt Hettinger. Hinzu kommt, dass neben den zahlreichen gesetzlichen Vorschriften auch die AGB der Portalbetreiber richtig interpretiert und umgesetzt werden müssen. „Wer die AGB – zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel – nicht angemessen berücksichtigt, riskiert die Abschaltung seines Accounts“, so Hettinger weiter.

Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber- und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Seit 1997 berät er Mandanten aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie. Neben dem Filmrecht ist er vor allem in der Beratung und Vertragsgestaltung für Games-, Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen digitale Dis-tribution und im E-Commerce tätig. Guido Hettinger hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht. Er ist Vorstandsmitglied der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie Mitglied des gamearea-FRM e.V.

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: ‚Dos & Dont’s beim Social Media Marketing‘
Termin: Donnerstag, 04.07.2013
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.

Bildrechte: GAMEplaces

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der gamearea-FRM e.V. Die im Jahr 2008 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe zu branchenspezifischen Rechtsfragen richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Prokuristen, Business Development Manager, Entrepreneurs und Syndikusanwälte, steht jedoch allen Interessierten aus der Games- sowie anverwandten Branchen der Kreativwirtschaft offen. Partner der Business-Frühstücksreihe, die in Kooperation mit Medienanwälten und Branchekennern realisiert wird, sind Hessen-IT und die IHK Frankfurt am Main. Mehr Informationen auf www.gameplaces.de.

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