Entwicklerportal kritisiert Datenschutz bei Kurznachrichten-Apps

Handyrufnummern sind kein Primärschlüssel

Entwicklerportal kritisiert Datenschutz bei Kurznachrichten-Apps

unbenannt

Kurznachrichten-Apps sind bei vielen Smartphone-Bestizern sehr beliebt, denn sie ersetzten das Schreiben von SMS oder MMS. Doch in punkto Datenschutz haben diese Dienste noch Nachholbedarf: Wird eine gekündigte Rufnummer an einen neuen Kunden weitergegeben, sind noch Informationen der alten Nummer bei der Kurznachrichten-App gespeichert. So könnte das Problem jedoch gelöst werden.

Viele dieser Apps verwenden die Handynummer des Nutzers als eindeutiges Identifizierungsmerkmal. In der Fachsprache nennt man dies den Primärschlüssel. Wird jedoch die Rufnummer gewechselt, weil der Handyvertrag gekündigt wird, stellt die Rufnummer langfristig nicht mehr das eindeutige Identifizierung des Kunden dar. Die Folge: Geben die Mobilfunkanbieter diese Rufnummer an einen Neukunden weiter, so erhält dieser die Identität des Vorgängers. Das Problem ist nun, dass der eigentliche Primärschlüssel eines Nutzers kein Primärschlüssel mehr ist. Denn durch die Rufnummernübernahme erhält der Primärschlüssel zwei Besitzer – den neuen und den vorherigen Besitzer der Rufnummer. „Die Kontake des Vorgängers haben jedoch noch immer Zugriff auf die Rufnummer und daher unter Umständen auch auf die Fotos und Statusmeldungen des neuen Besitzers. Der Neubesitzer ahnt und merkt davon nichts. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies nicht akzeptabel,“ erklärt Philipp Jorek vom Entwicklungsportal www.App-Entwicklung24.de . Was viele Kunden aber gar nicht wissen: Sie können ihren Account bei der Nachrichten-App vor dem Rufnummerwechsel deaktivieren oder löschen und lösen damit das Problem. „Da die meisten von dieser Deaktivierung jedoch nichts wissen, wird sie auch kaum genutzt,“ so Jorek weiter.

Die App-Entwickler verfügen jedoch über Möglichkeiten, um das Datenschutz-Problem zu beheben. Sie könnten nicht die Rufnummer, sondern die E-Mail-Adresse des Nutzers als eindeutiges Identifizierungsmerkmal verwenden. Nutzer bekämen per Mail einen Bestätigungslink zugesendet. „Im Gegensatz zur Rufnummer wechseln Verbraucher ihre E-Mail-Adresse kaum und die Identifizierung wäre eindeutig und dauerhaft gegeben,“ erklärt Jorek weiter. Zwei Gründe sind denkbar, warum viele Entwickler die Option der E-Mail-Erfassung jedoch nicht weiter verfolgen und umsetzen. Erstens könnten Verbraucher durch die Eingabe weiterer persönlicher Daten wie ihrer E-Mail-Adresse abgeschreckt werden und den Anmeldeprozess abbrechen. Zweitens sind mit der Erfassung zusätzlicher Verbraucherdaten höhere Kosten verbunden, da die Entwicklung des gesamten Anmeldeprozesses umfangreicher wird und mit höheren Sicherheitsmaßnahmen verbunden ist.

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