Sicher im Netz unterwegs

Sicher im Netz unterwegs

Safety first

Ein Profil bei Facebook, LinkedIn, Twitter, XING, Google+ und der Blog auf der privaten Homepage. Die eigene Außendarstellung wird immer mehr durch digitale Visitenkarten geprägt. Doch sind meine Daten wirklich sicher und noch viel wichtiger: Habe ich alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet? Antworten auf diese Fragen geben die Autoren und Experten im Medienrecht Prof. Dr. Rolf Schwartmann und Prof. Dr. Tobias Keber in ihrem Ratgeber „Internetauftritt“ aus der Reihe Beck kompakt (C.H.BECK).

Stolperfalle Social-Media. Während das Erscheinungsbild des Auftritts Geschmackssache ist, sind die rechtlichen Anforderungen an Social-Media-Profile und Homepages festgeschrieben. „Kreativität und technische Fertigkeiten sind also die eine, die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen die andere Seite“, sagt Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht „Wer sie nicht erfüllt, riskiert kostspielige Abmahnungen, Bußgelder oder setzt sich Schadensersatzansprüchen aus.“

Kreativer Klick. Eine flotte Begrüßung lädt zum Verweilen ein. Wenn bei Aufruf der Website der „Imperial March“ aus Star Wars erklingt und Mausklicks mit dem unverwechselbaren Atemgeräusch des „Dunklen Lords“ bestätigt werden, macht das Eindruck. „Vorsicht“, warnen die Experten „obwohl diese Inhalte im Netz leicht zugänglich sind, können sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Rechtlich treten hier in der Praxis oft erhebliche Probleme auf.“

World Wide Web. Die virtuelle Welt der unbegrenzeten Möglichkeiten? „Nein“, erwidert Schwartmann „im Netz kann man zwar jedem zeigen, wer man ist und was man kann, aber auch hier gibt es rechtliche Grenzen.“ Beispielsweise das Werben im Internet, sei es mit Newslettern, Werbe-Mails, Pop-ups oder Bannern, unterliegt neben datenschutzrechtlichen Vorschriften auch wettbewerbsrechtlichen Regelungen. „Das Versenden von Werbe-E-Mails kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. In diesen Fällen hat der Gesetzgeber die Zulässigkeitsgrenzen enorm verschärft“, erklärt Tobias Keber.

Auch das sogenannte „Astroturfing“, bei dem mit gefälschten Profilen Meinung gemacht wird, ist unzulässig. „Astroturfing verstößt sowohl gegen gesetzliche Bestimmungen als auch gegen die Richtlinien von Facebook. Denn die Erstellung von gefälschten Profilen, um mit diesen zu werben, ist wettbewerbswidrig“, erläutert Schwartmann. Das Recht der elektronischen Medien ist so dynamisch wie kaum ein anderes Rechtsgebiet – doch auch hier gibt es Regeln, die befolgt werden müssen.

Beck Kompakt Ratgeber
Prof. Dr. Rolf Schwartmann / Prof. Dr. Tobias O. Keber, Internetauftritt, Verlag C.H.BECK, 2013, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-62592-3, www.beck-shop.de/8750813.
Das Werk ist auch als eBook erhältlich.

Der Abdruck ist frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu den Autoren. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.

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