Software ist bereits durch das Urheberrecht wirksam geschützt

Software ist bereits durch das Urheberrecht wirksam geschützt

Rasmus Keller, Rechtsanwalt bei SNP | Schlawien Partnerschaft Düsseldorf

Düsseldorf, 24. Januar 2014****Mittelstandsverbände schätzen den Bestand an softwarebezogenen Patenten auf mindestens 70.000 allein in Europa. Gehalten werden diese Patente meist von großen Konzernen. Eine Patentrecherche ist aufwendig und teuer. Dies macht den Patentbestand an softwarebezogenen Patenten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwer beherrschbar. Da Patente die Verwendung der patentierten Problemlösung nur dem Patentinhaber erlauben, wird mit jedem erteilten Patent der Wirtschaft die Nutzungsmöglichkeit einer Problemlösung entzogen. Der Deutsche Bundestag hat diese Problematik erkannt und im Juni 2013 beschlossen, die Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen zu wollen (BT Drucksache 17/13086).

Rasmus Keller, Rechtsanwalt bei SNP| Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, erklärt dazu: „Software ist bereits durch das Urheberrecht wirksam geschützt, ohne dass hierzu ein Anmeldeverfahren erforderlich ist. Die Patentierung von softwarebezogenen Lösungen ist daher nicht erforderlich. Solange der Gesetzgeber noch keine Lösung für das Problem der softwarebezogenen Patente geschaffen hat, muss die Wirtschaft selbst Strategien im Umgang mit diesen Patenten entwickeln. Bei einer Abmahnung aus einem Softwarepatent ist ein Angriff auf das Patent zu prüfen. Oftmals fehlt es schon an der Neuheit der patentierten Lösung, so dass mit einer Klage vor dem Bundespatentgericht die Nichtigkeitserklärung des Patents bewirkt werden kann.“

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